die Förderung der Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung z.B. durch
Mitwirkung an den Fachgremien nach dem SGB IX, Mitwirkung bei der Erarbeitung
und Realisierung behindertenspezifischer Ausbildungen, Mitwirkung bei Änderungen
von Gesetzen wie dem SGB IX, SGB III und BBiG, Organisation und Durchführung von Transfervorhaben bei Beispielen von good practice;
die Durchführung wissen-schaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, z.B.
zu Fördermöglichkeiten für Betroffene, aktive Teilnahme an Förder-Projekten der Bundes-
ministerien und der EU mit dem Ziel, Angebote und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung an deren Bedürfnisse besser anzupassen;
die Vergabe von und die Teilnahme an Forschungsaufträgen und -vorhaben im
Satzungszusammenhang;
die Förderung der Jugendhilfe, z.B. durch die Entwicklung konzeptioneller Hilfen für
behinderte Jugendliche, deren Angehörige, Arbeitgeber, Jugendhilfeträger, und
Bildungseinrichtungen insbesondere mit dem Ziel einer besseren Verzahnung von
Maßnahmen der Jugendhilfe und der beruflicher Ersteingliederung;
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zur Förderung von Menschen mit
Behinderung.
Aufklärung der Öffentlichkeit über die berufliche Förderung von Menschen mit
Behinderung, sowohl im allgemeinen Sinn der UN Konvention für die Rechte
behinderter Menschen, wie auch im konkreten Sinn bei der praktischen Umsetzung
des SGB IX, SGB III, SGB II sowie über Möglichkeiten des bürgerschaftlichen
Engagements insbesondere in der Förderung der sozialen und beruflichen Teilhabe
behinderter Menschen;
die BAG WBR informiert Betroffene, Arbeitgeber, Rehaträger, Verbände und Vereine,
um den Prozess der beruflichen Erst-und Wiedereingliederung optimal zu gestalten.